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   BVerwG, 06.12.1977 - 1 D 12.77   

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https://dejure.org/1977,3089
BVerwG, 06.12.1977 - 1 D 12.77 (https://dejure.org/1977,3089)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1977 - 1 D 12.77 (https://dejure.org/1977,3089)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1977 - 1 D 12.77 (https://dejure.org/1977,3089)
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  • BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67

    Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1977 - 1 D 12.77
    Der Senat und der frühere Bundesdisziplinarhof haben deshalb bei außerdienstlicher Trunkenheit eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten in ständiger Rechtsprechung eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, in aller Regel eine Gehaltskürzung, für geboten gehalten, jedenfalls dann, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (vgl.Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG I D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231]; BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 72; 43, 302) [BVerwG 18.01.1972 - II WD 59/71].
  • BVerwG, 19.03.1974 - I D 7.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1977 - 1 D 12.77
    Der Senat und der frühere Bundesdisziplinarhof haben deshalb bei außerdienstlicher Trunkenheit eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten in ständiger Rechtsprechung eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, in aller Regel eine Gehaltskürzung, für geboten gehalten, jedenfalls dann, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (vgl.Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG I D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231]; BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 72; 43, 302) [BVerwG 18.01.1972 - II WD 59/71].
  • BVerwG, 26.01.1972 - II D 36.71
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1977 - 1 D 12.77
    Der Senat und der frühere Bundesdisziplinarhof haben deshalb bei außerdienstlicher Trunkenheit eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten in ständiger Rechtsprechung eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, in aller Regel eine Gehaltskürzung, für geboten gehalten, jedenfalls dann, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (vgl.Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG I D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231]; BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 72; 43, 302) [BVerwG 18.01.1972 - II WD 59/71].
  • BVerwG, 18.01.1972 - II WD 59.71

    Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme wegen eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1977 - 1 D 12.77
    Der Senat und der frühere Bundesdisziplinarhof haben deshalb bei außerdienstlicher Trunkenheit eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten in ständiger Rechtsprechung eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, in aller Regel eine Gehaltskürzung, für geboten gehalten, jedenfalls dann, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (vgl.Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG I D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231]; BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 72; 43, 302) [BVerwG 18.01.1972 - II WD 59/71].
  • BVerwG, 04.03.1977 - 1 D 61.76

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Disziplinarmaßnahme gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1977 - 1 D 12.77
    Ein derartiger Umstand ist hier zunächst darin zu sehen, daß der Beamte Rückfalltäter ist(Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG I D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276], vom 26. Februar 1976 - BVerwG I D 42.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 217]); denn er war schon am 25. April 1972 durch das Amtsgericht ... wegen Trunkenheit im Verkehr zu 900 DM Geldstrafe verurteilt worden, weil er am 8. November 1971 bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 22 Promille beim Zurücksetzen eines von ihm gefahrenen Lastkraftwagens einen hinter ihm abgestellten Pkw angestoßen und leicht beschädigt hatte.
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